Hausordnung
Hausordnung
Pioneer's Cafe Hanau
Betreiber
Pioneer's Cafe Scholz-Krause und Scholz GbR
Maria Montessori Allee 8
63457 Hanau
Vertreten durch:
Thomas Scholz
Elke Scholz-Krause
Telefon: 0157 304 78 767
E-Mail: kontakt@pioneers-hanau.de
USt-IdNr.: DE255704875
Herzlich willkommen im Pioneer's Cafe
Unser Ziel ist es, allen Gästen einen angenehmen, sicheren und entspannten Aufenthalt zu ermöglichen. Mit Betreten unserer Räumlichkeiten erkennen Sie die nachfolgende Hausordnung an.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für sämtliche Innen- und Außenbereiche des Pioneer's Cafe einschließlich:
- Restaurantflächen,
- Terrasse und Außenbereich,
- Veranstaltungsräume,
- Sanitäranlagen,
- Zugangsbereiche,
- Park- und Nebenflächen.
Die Hausordnung gilt für alle Gäste, Besucher, Lieferanten, Veranstalter und sonstige Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten.
§ 2 Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Geschäftsführung sowie durch beauftragte Mitarbeiter ausgeübt.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Geschäftsführung ist berechtigt:
- Personen den Zutritt zu verweigern,
- Personen des Hauses zu verweisen,
- sowie Hausverbote auszusprechen.
Ein Anspruch auf Zutritt oder Bewirtung besteht nicht.
§ 3 Verhalten der Gäste
Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass:
- andere Gäste,
- Mitarbeiter,
- Nachbarn,
- sowie der Betriebsablauf
nicht gestört, gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Untersagt sind insbesondere:
- aggressives Verhalten,
- Beleidigungen,
- Diskriminierungen,
- sexuelle Belästigungen,
- Bedrohungen,
- Sachbeschädigungen,
- übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum,
- störender Lärm,
- sowie sonstiges unangemessenes Verhalten.
Personen unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Zutritt verweigert werden.
§ 4 Minderjährige und Aufsichtspflicht
Eltern oder Begleitpersonen haben ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen nachzukommen.
Kinder dürfen insbesondere:
- nicht unbeaufsichtigt herumlaufen,
- keine Rettungs- oder Betriebswege blockieren,
- keine Einrichtungen beschädigen,
- sowie andere Gäste nicht stören.
Für Schäden durch Minderjährige haften die jeweiligen Aufsichtspersonen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Rauchen und Umgang mit offenem Feuer
In den Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot.
Dies gilt ebenfalls für:
- E-Zigaretten,
- Vapes,
- Shishas,
- sowie vergleichbare Produkte,
soweit gesetzlich zulässig.
Rauchen ist ausschließlich in ausdrücklich gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
Offenes Feuer, Kerzen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände sind verboten.
§ 6 Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.
Bei genehmigten Ausnahmen kann ein angemessenes Service-, Kork- oder Tellergeld erhoben werden.
§ 7 Tiere
Hunde und andere Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mitgeführt werden.
Tiere müssen jederzeit beaufsichtigt werden.
Verunreinigungen oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen bzw. zu ersetzen.
Assistenzhunde im Sinne gesetzlicher Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Reservierungen und Veranstaltungsbereiche
Reservierte Plätze werden nur für den vereinbarten Zeitraum freigehalten.
Das eigenmächtige Umstellen von Mobiliar oder technischem Equipment ist nicht gestattet.
Veranstaltungsflächen dürfen nur entsprechend der vereinbarten Nutzung verwendet werden.
§ 9 Hygiene und Sauberkeit
Alle Gäste sind verpflichtet, auf Sauberkeit und Hygiene zu achten.
Sanitäranlagen sind pfleglich zu behandeln.
Verunreinigungen oder Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Schäden und Haftung
Gäste haften für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden an:
- Mobiliar,
- Geschirr,
- Dekoration,
- technischen Einrichtungen,
- Gebäudeteilen,
- oder sonstigem Eigentum des Cafes.
Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt.
Das Cafe haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Garderobe, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung.
Bei Veranstaltungen können Aufnahmen zu Dokumentations- oder Marketingzwecken erstellt werden.
Gäste können einer Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen jederzeit widersprechen.
§ 12 Sicherheits- und Fluchtwege
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Notausgänge dürfen ausschließlich im Notfall benutzt werden.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, beschädigt oder missbräuchlich verwendet werden.
§ 13 Außenbereich und Nachbarschaftsschutz
Im Außenbereich ist insbesondere in den Abendstunden Rücksicht auf Anwohner zu nehmen.
Übermäßiger Lärm, laute Musik oder störendes Verhalten sind zu vermeiden.
Die Geschäftsführung behält sich vor, den Außenbereich wetterbedingt oder aus organisatorischen Gründen früher zu schließen.
§ 14 Parkplätze
Parkflächen dürfen ausschließlich auf eigene Gefahr genutzt werden.
Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und Nachbarflächen sind freizuhalten.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
§ 16 Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen diese Hausordnung können insbesondere folgende Maßnahmen zur Folge haben:
- Verwarnung,
- Hausverweis,
- Hausverbot,
- Schadensersatzforderungen,
- Strafanzeige.
Bereits gezahlte Entgelte oder Reservierungen werden bei berechtigtem Hausverweis grundsätzlich nicht erstattet.
§ 17 Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pioneer's Cafe.
Sollte eine Bestimmung dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand
Hanau, Mai 2026
Pioneer's Cafe Scholz-Krause und Scholz GbR
